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A. Einleitung

Die Tnkas GmbH (Amtsgericht Charlottenburg Berlin, HRB 172096; nachfolgend „Tnkas“ genannt) stellt gewerblichen Händlern und Dienstleistern (nachfolgend „Nutzer“ genannt) ein kostenpflichtiges cloudbasiertes Kassensystem (nachfolgend „Tnkas Dienst“ genannt) zur Verfügung. Für jede Nutzung des Tnkas Dienstes gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB” genannt).

1 Geltungsbereich der AGB

1 Beschränkung auf Unternehmer; Geltungsbereich; entgegenstehende Bedingungen

1.1 Der Tnkas Dienst wird ausschließlich solchen Nutzern, die Händler, Dienstleister, sonstige Verwender von Kassensystemen und deren Lieferanten sind, für ihre gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zur Verfügung gestellt und nicht für deren private Zwecke. Die von Tnkas angebotene Hardware ist für die Nutzung des Tnkas Dienstes bestimmt und dient als Zubehör; diese ist nicht für den privaten Gebrauch vorgesehen. Der Vertragsabschluss erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung, dass es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer i.S.d. § 14 BGB handelt.

1.2 Unternehmern steht kein Widerrufsrecht gem. §§ 312g, 355 BGB zu. Der Kunde sichert zu und garantiert, dass er gegenwärtig und während der gesamten Vertragslaufzeit (i) voll berechtigt ist, diesen Vertrag zu schließen, und dass er und alle Nutzer voll berechtigt sind, die Produkte zu nutzen, (ii) er und alle Nutzer alle Tnkas Richtlinien, geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf seine und ihre Nutzung der Produkte und Aktivitäten im Zusammenhang mit diesem Vertrag einhalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Steuer- und Datenschutzgesetze, und (iii) wenn der Kunde oder einer seiner Nutzer Listen in die Produkte importiert, um elektronische Nachrichten (z.B. E-Mails, Textnachrichten) an eine solche Liste zu versenden, oder anderweitig elektronische Adressen zum Zweck des Versands elektronischer Nachrichten sammelt, dann garantiert der Kunde, dass (soweit gesetzlich vorgeschrieben) jede Person auf einer solchen Liste zuvor ihre Zustimmung für den Empfang von elektronischen Werbenachrichten des Kunden erteilt hat. Zudem garantiert der Kunde, dass der Inhalt seiner Nachrichten den geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht.

1.3 Diese AGB bilden die vertragliche Grundlage für sämtliche Leistungen des mittels Überlassung von Software-Produkten, Hardware und softwaregestützten Dienstleistungen erbrachten Tnkas Dienstes; sie werden im Verhältnis zum Nutzer ggf. mit einzelvertraglichen Vereinbarungen ergänzt oder geändert.

1.4 Diese AGB gelten im Verhältnis zum Nutzer ausschließlich. Der Geltung allgemeiner Geschäfts-, Bestell- oder Einkaufsbedingungen des Nutzers wird ausdrücklich widersprochen.

B. Allgemeine Bestimmungen

2 Leistungsbeschreibung und Begriffsbestimmungen

2.1 Der Nutzer erwirbt das einfache, nicht ausschließliche vertragliche Recht zur auf die vereinbarte Zeit befristeten Nutzung des Tnkas Dienstes. Der Tnkas Dienst setzt sich aus einer Software-App (nachfolgend „Tnkas App” genannt) und aus einem cloudbasierten Verwaltungs- und Buchhaltungsinstrument (nachfolgend „Tnkas Dashboard” genannt) zusammen. Als Tnkas App wird in diesen AGB das Betreiben einer beliebigen, von Tnkas bereitgestellten Kassen-App verstanden.

2.2 Der Nutzer kann Artikel, Dienstleistungen, Rabatte, Abrechnungsmodi, Preise, Preismodelle und -stufen, Kundendaten und Daten von Zahlungssystem-Anbietern (nachfolgend insgesamt „Nutzerdaten” genannt) über die ihm im Tnkas Dashboard zur Verfügung stehenden Funktionen einpflegen, aktuell halten und verwalten; für einen vereinfachten Einpflegevorgang stellt Tnkas dem Nutzer ein einheitliches Format zur Verfügung. Der Nutzer kann die Nutzerdaten im Tnkas Dashboard über die Tnkas App von all seinen Endgeräten aus, die mit seinem Tnkas Konto oder etwaigen Unterkonten verbunden sind, verwalten und verarbeiten.

3 Registrierung, Zugangsdaten

3.1 Tnkas registriert den Kunden für seine Vertragslaufzeit als berechtigten Nutzer für die Tnkas App und das Tnkas Dashboard und stellt dem Kunden individuelle Zugangsdaten für die Nutzung des Tnkas Dienstes zur Verfügung.

3.2 Der Kunde hat die ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten geheim zu halten und dafür zu sorgen, dass sämtliche Personen, denen Zugangsdaten vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, dies ebenfalls tun. Die Leistung von Tnkas darf Dritten nicht zur Verfügung gestellt werden, soweit das nicht von den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde. Der Kunde ist verpflichtet, Tnkas das Erlöschen der Berechtigung von Personen, die eigene Zugangsdaten erhalten haben, umgehend mitzuteilen.

4 Systemvoraussetzungen

4.1 Die Tnkas App ist ausschließlich auf den von Tnkas für die jeweilige App empfohlenen Geräten (mit Angabe der verwendbaren Generationen) und unterstützten Versionen lauffähig.

4.2 Für die Installation der Tnkas App und etwaiger Updates, Upgrades oder Patches ist der Nutzer verantwortlich; er ist gehalten, diese über die vom Betriebssystem seines iPads zur Verfügung gestellten Funktionen regelmäßig, wenn möglich automatisch, herunterzuladen und einzuspielen.

4.3 Die Tnkas App benötigt für den vollen Funktionsumfang eine vom Nutzer anderweitig zu beschaffende Verbindung zum Internet. Die Tnkas App ist auch ohne Internetverbindung funktionsfähig, benötigt aber zum beidseitigen Datenaustausch mit dem Tnkas Dashboard eine Internetverbindung.

4.4 Ist auch die Vermittlung eines Lizenzvertrages anderer Anbieter Bestandteil des Vertrages, so kommt der Lizenzvertrag unmittelbar mit dem Drittanbieter zustande, wobei Tnkas im Rahmen des Vertragsabschlusses als Vermittler des Drittanbieters handelt.

4.5 Mit Vertragsabschluss erteilt Tnkas dem Kunden eine einfache, nicht ausschließliche und auf die Vertragslaufzeit beschränkte Lizenz für die entgeltliche Inanspruchnahme und Nutzung des Tnkas Systems als Kasse, die nicht übertragen und nicht unterlizenziert werden darf.

5 Mitwirkung, Pflichten des Händlers, Funktionsfähigkeit der App und des Dashboards

5.1 Der Nutzer kann die Einhaltung der im Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) beschriebenen „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) nur sicherstellen, wenn alle von ihm betriebenen Geräte mit der darauf installierten Tnkas App für den Abgleich der verwalteten Daten binnen der ersten Woche nach Abschluss dieses Vertrags über das Internet mit dem Tnkas Dashboard verbunden werden.

5.2 Der Nutzer darf die Zugangsdaten (Username und Passwort) für sein Tnkas-Konto nicht an Dritte weitergeben oder diesen zur Verfügung stellen; er hat diese streng vertraulich zu behandeln. Ist dem Nutzer bekannt oder hat er den Verdacht, dass Dritte Kenntnis von den Zugangsdaten des Nutzers haben könnten, so ist der Nutzer verpflichtet, die Zugangsdaten unverzüglich zu ändern. Sollte die Änderung nicht gelingen, hat der Nutzer Tnkas unverzüglich zu informieren.

5.3 Der Nutzer haftet gegenüber Tnkas für Erfüllungsgehilfen wie für eigenes Verschulden; er haftet für jede unbefugte Nutzung durch Dritte. Tnkas behält sich vor, im Fall von widerrechtlicher oder schädlicher Nutzung das Konto von Händlern zu sperren.

5.4 Der Nutzer ist selbst für das Einpflegen, die Pflege und für Aktualisierungen seiner Nutzerdaten mit den über das Tnkas System zur Verfügung stehenden Funktionen verantwortlich. Der Nutzer hat regelmäßige Datensicherungen über die zur Verfügung stehenden Exportfunktionen durchzuführen.

6 Verfügbarkeit

6.1 Tnkas stellt dem Nutzer das Tnkas Dashboard unter Gewährleistung einer technischen Erreichbarkeit am Punkt des Internetzugangs gemäß den vertraglichen Verbindungen zur Verfügung, worunter eine rollierend zu berechnende Verfügbarkeit des Host-Servers von monatlich 97% zu verstehen ist. Der Anspruch des Nutzers auf Nutzung des Tnkas Systems ist auf wirtschaftlich vertretbare Maßnahmen im Rahmen des aktuellen Stands der Technik beschränkt.

6.2 Tnkas kann die Verfügbarkeit der Leistungen des Tnkas Systems vorübergehend beschränken, wenn dies im Hinblick auf Kapazitätsgrenzen, zur Durchführung von Wartungsarbeiten oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist. Tnkas berücksichtigt dabei, soweit möglich, die berechtigten Interessen des Nutzers durch vorherige Information über die Zugriffsbeschränkungen.

6.3 Wartungsarbeiten, die Tnkas mindestens 72 Stunden vorab ankündigt und die in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 6:00 Uhr durchgeführt werden, werden in die Zeiten der Nichtverfügbarkeit gem. Abs. (1) nicht eingerechnet.

7 Weiterentwicklung

7.1 Tnkas wird seine Software-Produkte weiterentwickeln und sich dabei auch an Anregungen der Nutzer orientieren. Dadurch können sich im Laufe der Vertragslaufzeit Funktionen und deren Bedienung ändern.

7.2 Tnkas beabsichtigt, das Produkt in seiner Funktionalität weiterzuentwickeln und keine bestehenden Funktionen aufzukündigen. Sollte Tnkas dennoch eine Funktion nicht mehr weiter anbieten, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses Vertragsbestandteil war, reduziert sich die Lizenzgebühr um den Preis dieser Funktion, soweit diese im Vertrag ausgewiesen ist. Sollte diese nicht ausgewiesen sein, wird die Vergütung um einen der Funktion angemessenen Anteil reduziert. Die Vergütung reduziert sich nicht, soweit dem Nutzer die Funktion nach wie vor durch eine Umgehung (Workaround) zur Verfügung steht.

8 Entgelt, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen, Preisanpassungen

8.1 Die fristgerechte Bezahlung der Lizenzgebühr berechtigt den Kunden zur Nutzung von Tnkas und den Erhalt von Aktualisierungen für die Dauer der vereinbarten Vertragslaufzeit ab dem Datum des Vertragsschlusses. Basis der im Vorhinein zu entrichtenden Lizenzgebühr ist das jeweils mit dem Kunden erstellte individuelle Angebot. Die jeweilige Fälligkeit des Entgelts richtet sich nach dem vertraglich vereinbarten Starttermin. Im Falle der automatischen Vertragsverlängerung ist der jeweilige Betrag vor Beginn der neuen Vertragslaufzeit fällig.

8.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die im Bestellschein/Angebot aufgeführten Preise. Rechnungen sind in der Regel binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Sollte die Rechnung einen davon abweichenden Zeitraum nennen, gilt die auf der Rechnung genannte Frist. Die Rechnungslegung erfolgt elektronisch. Die Rechnungslegung kann unabhängig von der Leistungserbringung von der Tnkas GmbH erfolgen. Dadurch kann es sein, dass der Kunde vorleistungspflichtig wird. Sämtliche Preise sind durch Einmalzahlung im Voraus zu bezahlen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Verzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% p.a. sowie Mahn- und Inkassospesen berechnet.

8.3 Die Rechnungsstellung erfolgt per E-Mail an eine vom Händler benannte Adresse.

8.4 Tnkas behält sich das Recht vor, im Falle nicht erbrachter Zahlungen die Leistung bis zum Eingang der vollständigen Zahlung vorübergehend auszusetzen. Die Aufrechnung von Forderungen des Kunden ist nur möglich, wenn diese eindeutig und rechtskräftig von Tnkas bestätigt wurden.

8.5 Fortlaufend zu entrichtende Preise werden ab Beginn des Vertrags für 6 Monate fest vereinbart. Die Preise können für die Zeit danach von Tnkas auf der Grundlage der allgemeinen Preisliste angepasst werden.

8.6 Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Kunde.

9 Zahlung

9.1 Der Kunde kann die Zahlung per Lastschrifteinzug, Banküberweisung, Paypal, Stripe oder Kreditkarte vornehmen. Tnkas behält sich bei jeder und auch nach jeder Bestellung vor, bestimmte Zahlarten nicht anzubieten und auf andere Zahlarten zu verweisen. Tnkas wird nach Abwägung im Einzelfall Bonitätsprüfungen mit den bekannten Daten des Kunden durchführen.

9.2 Der Kunde kann die in seinem Nutzerkonto gespeicherte Zahlungsart jederzeit ändern. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.

9.3 Ist die Fälligkeit der Forderung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits mit der Säumnis dieses Termins in Verzug und hat Tnkas ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe von 12 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz für die in Verzug befindliche Forderung zu zahlen.

9.4 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Tnkas nicht aus.

9.5 Werden Drittanbieter mit der Zahlungsabwicklung oder dem Forderungseinzug beauftragt, z.B. PayPal oder Inkassodienstleister, gelten deren Allgemeine Geschäftsbedingungen.

9.6 Wählt der Händler die Zahlung per SEPA-Lastschrift, ist er für die ausreichende Kontodeckung am Fälligkeitsdatum verantwortlich. Tnkas zieht den fälligen Betrag am Fälligkeitsdatum vom angegebenen Konto des Händlers ein. Die Zahlung gilt bei Eingang auf dem Konto von Tnkas als erfolgt. Tnkas ist berechtigt, für eine Rücklastschrift eine Bearbeitungsgebühr von 15 Euro vom Kunden zu verlangen.

9.7 Wählt der Händler die Zahlung per PayPal, so gilt die Zahlung bei Eingang auf dem PayPal-Konto von Tnkas als erfolgt.

9.8 Wählt der Käufer die Zahlung per Kreditkarte (MasterCard oder VISA), gilt die Zahlung bei erfolgreicher Belastung des Kreditkartenkontos als erfolgt.

10 Vertragslaufzeit und Kündigung in Bezug auf die Software-Lizenz sowie einzelne zusätzlich abgeschlossene Module

10.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die Vertragslaufzeit ein Jahr.

10.2 Die Vertragslaufzeit verlängert sich, sofern nichts anderes vereinbart ist, jeweils automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit von einer Partei gekündigt wird.

10.3 Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10.3.1 Kündigung Gewerbeabmeldung Sollte es zu einer Geschäftsaufgabe in Form einer Gewerbeabmeldung des Kunden kommen, akzeptiert Tnkas diese als Sonderkündigungsgrund, wenn der Kunde eine direkte Zahlung von 50% der fälligen Gebühren der Restlaufzeit leistet.

10.4 Die Kündigung bedarf der Schriftform.

11 Haftung aller Leistungen

11.1 Die Haftung von Tnkas ist unter Vorbehalt der folgenden Regelungen ausgeschlossen.

11.2 Tnkas haftet dem Kunden unbeschränkt für die Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit.

11.3 Tnkas haftet dem Kunden für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig sind und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen. Bei der fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Tnkas beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

11.4 Die Einschränkungen dieses Abschnitts gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Tnkas, wenn Ansprüche gegen diese direkt geltend gemacht werden.

11.5 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

12 Datensicherheit, Datenschutz

12.1 Damit die Anforderungen der GoBD erfüllt werden, wird bei bestehender Internetverbindung ein fortlaufendes Backup mitgeführt, das alle Kassenbewegungen und Stammdaten umfasst.

12.2 Der Kunde ist verpflichtet, die Backupdaten regelmäßig auf eigenen Systemen zu sichern. Im Falle von Datenverlust haftet Tnkas nur für den Aufwand, der für die Wiederherstellung eines Backups anfällt.

12.3 Die Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben. Soweit ein Auftragsverarbeitungsverhältnis zwischen den Parteien entsteht, werden diese zusätzlich eine Art. 28 DSGVO entsprechende Vereinbarung miteinander schließen.

12.4 Die Datenschutzerklärung von Tnkas ist einzusehen unter: https://www.Tnkas.de/datenschutz/.

C. Besondere Bestimmungen für Hardware-Produkte

13 Vertragsschluss

13.1 Angebote von Tnkas sind auch auf der eigenen Internetseite, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, freibleibend.

13.2 Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch Tnkas, die mit einer gesonderten E-Mail (Auftragsbestätigung) versandt wird, oder durch Versand der Ware zustande.

14 Lieferung, Liefertermine, Warenverfügbarkeit

14.1 Das Risiko geht mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über, auch wenn es sich bei diesem um eigene Erfüllungsgehilfen von Tnkas handelt.

14.2 Die Angabe von Lieferterminen und -zeiträumen ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, informatorisch und nicht verbindlich. Bei einer Lieferungsverzögerung von mehr als vier Wochen hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; auch Tnkas ist in diesem Fall berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen.

14.3 Tnkas ist berechtigt, sich vom Vertrag zu lösen, sofern die Zulieferung scheitert; in diesem Fall wird Tnkas eventuell bereits geleistete Zahlungen des Kunden unverzüglich erstatten. Tnkas behält sich die Lieferung gleichwertiger Waren oder Dienstleistungen vor.

14.4 Es bestehen die folgenden Lieferbeschränkungen: Tnkas liefert nur an Kunden innerhalb der EU und der Schweiz.

15 Eigentumsvorbehalt

15.1 Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Waren im Eigentum von Tnkas.

16 Preise und Versandkosten

16.1 Von Tnkas angegebene Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Ggf. werden alle Preise zusätzlich auch einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer angezeigt.

16.2 Die Versandkosten trägt der Kunde, soweit das nicht anders vereinbart wird.

16.3 Der Versand der Ware erfolgt in der Regel per Postversand. Eine Versandversicherung wird nur bei ausdrücklicher Kostenübernahmeerklärung des Kunden beauftragt.

17 Zahlung

17.1 Zahlungen des Kunden sind in Vorkasse zu leisten.

17.2 Die Kaufpreisforderung ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig.

18 Sachmängelgewährleistung, Garantie für Hardware-Produkte

18.1 Gewährleistungsansprüche für von Tnkas gelieferte Waren verjähren 12 Monate nach Gefahrenübergang. Es gelten die kaufmännischen Rügepflichten.

18.2 Aussagen zu Eigenschaften von Produkten, auch Werbeaussagen, sind nur dann als Garantie anzusehen, wenn sie ausdrücklich als solche bezeichnet werden.

18.3 Sofern der Kunde von seinem Nachbesserungsanspruch Gebrauch macht, stellt Tnkas dem Kunden für den Zeitraum der Nachbesserungsleistung/Reparatur wahlweise ein Ersatzgerät zur Verfügung.

18.4 Sofern sich im Nachhinein herausstellt, dass kein Gewährleistungsfall vorlag, behält sich Tnkas das Recht vor, die Kosten der Nachbesserung/Reparatur und/oder der Zurverfügungstellung eines Ersatzgeräts dem Kunden vollumfänglich in Rechnung zu stellen.

18.5 Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen sich herausstellt, dass (i) der Schaden an dem Vertragsgegenstand aufgrund unsachgemäßen/vertragswidrigen Gebrauchs bzw. unsachgemäßer/vertragswidriger Bearbeitung des Kunden und/oder (ii) durch unzulässige Bearbeitung des Vertragsgegenstandes durch Dritte (Fremdeingriff) entstanden ist.

18.6 Sofern der Kunde Tnkas zum Zwecke der Nachbesserung einen unvollständigen Vertragsgegenstand (Ware) übergibt, der nicht bereits bei Übergabe der Ware von Tnkas an den Kunden unvollständig war, behält sich Tnkas das Recht vor, zum Zwecke der Reparatur erforderliche Ersatzteile dem Kunden vollumfänglich in Rechnung zu stellen.

18.7 Von Tnkas erworbene gebrauchte Hardware (z.B. „refurbished“) ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.

Sonderbedingungen Miete Hardware

Diese Sonderbedingungen enthalten ergänzend zu den zwischen dem Händler und Tnkas bestehenden AGB die besonderen Rechte und Pflichten des Händlers für die Miete von Hardware.

Besondere Pflichten des Händlers (Hardware-Miete)
Der Händler ist verpflichtet,

das Terminal und die SIM-Karte nebst Zubehörteilen ausschließlich gemäß den mitgelieferten Anleitungen zu betreiben;

für das Terminal ausschließlich Zubehörteile (z.B. Kassenkabel etc.) sowie Verbrauchsmaterial bei Tnkas zu beziehen;

einen Ortswechsel des Terminals und oder der SIM-Karte Tnkas unverzüglich vorab per Textform mitzuteilen und nur nach Genehmigung seitens Tnkas vorzunehmen;

Störungen, Mängel und Schäden gegenüber der technischen Hotline nach deren Feststellung unverzüglich an Tnkas zu melden. Dafür steht dem Händler 24/7 eine telefonische technische Hotline zur Verfügung. Der Händler ist verpflichtet, bei der Meldung alle erkennbaren Schäden und/oder Mängel mitzuteilen und den Anweisungen der Tnkas zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu folgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten;

von Tnkas unverzüglich anzuzeigen;

Konfigurationen, Reparaturen (o.ä.) an der überlassenen Hardware sowie der Zubehörteile ausschließlich von Tnkas oder von Tnkas beauftragte Dritte vornehmen zu lassen.

bei Vorliegen von Anhaltspunkten, dass an dem Terminal bzw. an den Zubehörteilen Manipulationen vorgenommen wurden, diese gestohlen, vernichtet, entsorgt wurden oder auf anderem Wege nicht mehr für den Händler verfügbar sind, dies Tnkas unverzüglich mitzuteilen. Vorgenannte Anhaltspunkte liegen insbesondere regelmäßig bei Einbrüchen in die Geschäftsräume des Händlers vor, selbst wenn keine äußerlich erkennbaren Eingriffe an dem Terminal bzw. an den Zubehörteilen vorgenommen wurden.

Depotservice

(1) Der Depotservice dient der Erhaltung und/oder Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Terminals nebst Zubehörteilen und ist integraler Bestandteil der Hardware-Miete.

(2) Der Händler ist verpflichtet, Störungen nach deren Feststellung unverzüglich an Tnkas zu melden. Dafür steht dem Händler 24/7 eine telefonische technische Hotline zur Verfügung. Der Händler ist verpflichtet, bei der Meldung alle erkennbaren Schäden und/oder Mängel mitzuteilen und den Anweisungen der Tnkas zur Problemanalyse und Fehlerbestimmung zu folgen, um eine effektive Störungsbeseitigung zu gewährleisten.

(3) Kann die Störung nicht per telefonischer Hotline beseitigt werden, stellt Tnkas dem Händler ein gleichwertiges Ersatzterminal bzw. Zubehörteil zur Verfügung (Vorabtausch). Der Händler übernimmt den Aufbau und die sachgemäße Inbetriebnahme des Terminals. Übermittelt der Händler das defekte Terminal bzw. Zubehörteil nicht unverzüglich auf eigene Gefahr an die Depotstelle, ist Tnkas berechtigt, ab dem zehnten (10) Tag nach Zugang des Ersatzterminals und Ersatzzubehörteils für jeden weiteren Tag, an dem das defekte Terminal bzw. Zubehörteil nicht bei der Depotstelle eintrifft, 2,00 Euro (in Worten zwei EURO) netto zu berechnen, maximal jedoch bis zu einer Höhe des Zeitwerts des defekten Terminals bzw. Zubehörteils. Fordert Tnkas den Händler im Einzelfall unter angemessener Fristsetzung zur Rücksendung des Terminals bzw. Zubehörteils unter Ablehnungsandrohung auf, ist Tnkas nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, dem Händler den Zeitwert des Terminals bzw. Zubehörteils Händler in Rechnung zu stellen. Dem Händler bleibt der Nachweis eines geringeren, Tnkas der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(4) Der Händler ist verpflichtet das Terminal außerhalb seiner Geschäftszeiten für Wartungsrufe zwecks Softwareupdates bereitzustellen. Der Händler ist verpflichtet, der Tnkas bzw. deren Erfüllungsgehilfen– nach vorheriger Terminabstimmung – Servicearbeiten vor Ort, zu gewähren, um den vereinbarten Funktionsumfang des Terminals und der Zubehörteile aufrechtzuerhalten bzw. sicherzustellen.

Pflichten des Händlers nach Vertragsbeendigung
Rückgabe gemieteter Terminals nebst Zubehörteilen

(1) Der Händler hat die gemieteten Terminals und Zubehörteile nach der Beendigung des der Terminalmiete zugrundeliegenden Vertragsteils des Händlervertrages an eine von Tnkas zu benennende inländische Adresse auf seine Kosten und Gefahr zurückzugeben. Kommt der Händler dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nach, ist Tnkas berechtigt, ab dem zehnten (10) Tag nach Beendigung der Terminalmiete für jeden weiteren Tag, an dem das Terminal bzw. Zubehörteil nicht bei der benannten inländischen Adresse eintrifft, 2,00 Euro netto zu berechnen, maximal jedoch bis zur Höhe des Zeitwerts des Terminals bzw. Zubehörteils. Fordert Tnkas den Händler nach Beendigung der Terminalmiete im Einzelfall unter angemessener Fristsetzung zur Rücksendung des Terminals bzw. Zubehörteils unter Ablehnungsandrohung auf, ist Tnkas nach fruchtlosem Fristablauf berechtigt, dem Händler den Zeitwert des Terminals bzw. Zubehörteils in Rechnung zu stellen. Dem Händler bleibt der Nachweis eines geringeren, Tnkas der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

(2) Für den Fall, dass das zurückgegebene Terminal über den üblichen Gebrauch hinausgehende Abnutzungen aufweist, ist Tnkas berechtigt, dem Händler einen pauschalierten Schadensersatz entsprechend den Regelungen im jeweils gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis der Tnkas, höchstens jedoch den Zeitwert des Terminals, in Rechnung zu stellen. Dem Händler bleibt der Nachweis eines geringeren bzw. keines, Tnkas der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

Ergänzende Haftungsbedingungen
Der Händler haftet gegenüber der Tnkas für Schäden, den Verlust oder sonstigen Untergang durch unsachgemäße, Behandlung des Terminals und von Zubehörteilen, insbesondere durch Koppelung von Fremdprodukten oder Nutzungsgewährung Dritter ohne ausdrückliche Zustimmung von Tnkas oder Einwirkung von Drittgeräten wie z.B. elektronischen Warensicherungsanlagen oder sofern diese Schäden nicht auf den vertragsgemäßen Gebrauch zurückzuführen sind.

Kündigung aus wichtigem Grund, Rücktritt, Schadenersatz bei Nichterfüllung
Unbeschadet der in den AGB getroffenen Regelungen zur Kündigung aus wichtigem Grund hat Tnkas insbesondere dann das Recht den Händlervertrag oder einen Teil davon fristlos aus wichtigem Grund zu kündigen, sofern der Händler für zwei aufeinanderfolgende Zahlungstermine mit der Entrichtung des jeweils geschuldeten Entgeltes oder eines nicht unerheblichen Teils des Entgeltes in Verzug gerät oder sich nach Abschluss des Vertrages seine wirtschaftlichen Verhältnisse wesentlich verschlechtern, so dass zu befürchten ist, dass dies einen wesentlichen Einfluss auf die Geschäftstätigkeit, Vermögens- oder Ertragslage hat. Für diesen Fall ist Tnkas berechtigt, für die verbleibende vereinbarte Mindest-Vertragslaufzeit zuzüglich der Anzahl etwaig mietentgeltfrei und depotserviceentgeltfrei gewährter Monate und etwaigen Vertragsverlängerungen 80% des vereinbarten monatlichen Mietentgelts sowie 80% des für den Depotservice vereinbarten monatlichen Entgelts jeweils nach Berücksichtigung einer zuvor mit einem Faktor von 4% vorgenommenen Abzinsung in Rechnung zu stellen.

D. Änderung, Schlussbestimmungen

19 Änderung dieser AGB

19.1 Tnkas behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Der Kunde wird über diese Änderungen 4 Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens elektronisch informiert.

19.2 Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform gegenüber Tnkas, gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen als angenommen.

19.3 Treten nach Vertragsschluss unvorhersehbare und unbeeinflussbare Änderungen ein (z. B. Gesetzesänderungen) oder offenbaren sich Lücken, wodurch das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung erheblich gestört wird, hat Tnkas das Recht, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, mit Ausnahme der Hauptleistungspflichten aus Ziffer 2, auch ohne Zustimmung des Kunden anzupassen. Der Kunde ist auch hierüber elektronisch zu unterrichten.

19.4 Wird den Änderungen der AGB frist- und formgerecht widersprochen, bleibt der geschlossene Vertrag davon unberührt. Tnkas behält sich das Recht vor, diesen Vertrag dann innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.

20 Schlussbestimmungen

20.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

20.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Berlin Gerichtsstand. Es bleibt Tnkas vorbehalten, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.

20.3 Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (CISG) wird ausdrücklich ausgeschlossen.

E. Informationen zur OS-Plattform

Beschwerdeverfahren: Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden kann.

Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist Tnkas nicht verpflichtet und nicht bereit.

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